| Elmar Rieger* und Stephan Leibfried** Wirtschaftliche
Globalisierung und Sozialpolitik - Zur Analyse einer Wechselbeziehung am Beispiel der USA
Lebensläufe sind in Deutschland seit langem in wohlfahrtsstaatliche Sicherungen
eingebettet und in ihnen verankert. Seit fast einem Jahrzehnt wird in Deutschland offensiv
oder defensiv über "Globalisierung" als Hebel grundlegender
Sozialpolitikreform öffentlich diskutiert. Auf der einen Seite werden die Veränderungen
der Nachfrage nach sozialpolitischen Gütern betont: die Individualisierung von
Lebensverläufen und die Auflösung traditionaler Formen familialer Arbeitsteilung. Dabei
geht es hauptsächlich um Erweiterungen der Sozialpolitik. Die andere Seite betont
die Notwendigkeit des Rückbaus öffentlicher Regulierung und der Verringerung von
Transferausgaben, also eine Einschränkung des Angebots sozialpolitischer Güter,
um der einheimischen Wirtschaft Wachstums- und Innovationschancen zu öffnen. Beide Seiten
lassen die funktionalen, wechselseitigen Zusammenhänge außer acht, die zwischen
geöffneten (und offen bleibenden) Weltmärkten und den sozialpolitisch organisierten
binnengesellschaftlichen Reaktions-, Anpassungs- und Gestaltungschancen bestehen. Die Schnittstelle
zwischen "Innen" und "Außen" wird zwar regelmäßig als heilsames
oder heilloses "Einfallstor" beschworen, aber selten analysiert. In diesem
Beitrag sollen diese Zusammenhänge zunächst an dem insoweit kaum bekannten Beispiel der
wirtschaftlich mächtigsten Nation im heutigen Weltmarkt nachgezeichnet werden: Bei den
USA könnte es zunächst so scheinen, als habe dort "soziale Wohlfahrt" eine im
Vergleich zu den (west) europäischen Sozialstaaten nachgeordnete Rolle im Gesamtsystem
öffentlicher, marktlicher und privater Wohlfahrtsproduktion. Wie der folgende Beitrag
zeigt: Dem ist nicht so - aber manches ist funktionell ganz anders verteilt. Der Sfb 186
möchte mit diesem Beitrag auch die brüchigen "Umwelten" für das
jedenfalls in der Sozialpolitikforschung meist als selbstverständlich vorausgesetzte
Verhältnis von Institution und Individuum zum Thema machen.
Neue Entwicklungen
Über eine Reihe von Veränderungen besteht kein Zweifel - trotz
tagespolitischer Dramatisierung wirtschaftlicher Sachzwänge und des
fachwissenschaftlichen Problems, wie sich Forschungsfragen zu den möglichen und
wirklichen Zusammenhängen zwischen neuen Weltmarktverhältnissen und
wohlfahrtsstaatlichen Arrangements der entwickelten Industriegesellschaften der westlichen
OECD-Welt adäquat formulieren lassen (Rieger/Leibfried 1997).
Folgende Veränderungen sind hervorzuheben:
- Durch die Vergrößerung der Märkte und die Entstehung globaler Konsummuster
werden neue Möglichkeiten der Nutzung von economies of scale and scope geschaffen
und amortisieren sich Forschungs- und Entwicklungsausgaben schneller.
- Mit der Integration von Wirtschaftsräumen unterschiedlicher Entwicklungsstufen
ergeben sich neue Möglichkeiten für eine Verknüpfung von unternehmensspezifischen
(kompetitiven) mit landesspezifischen (komparativen) Wettbewerbsvorteilen. Durch
Globalisierung übersetzen sich für die Unternehmen geographische Unterschiede der
Inputkosten in gesteigerte Chancen, einzelne Elemente der Wertkette in Länder mit
komparativen Vorteilen auszulagern.
- Die Verbesserungen der Investitionsbedingungen bedeuten auch neue Möglichkeiten,
Kapital anzulegen (Portfolioinvestitionen), über den Aufbau eigener Produktionsstätten
im Ausland Marktzutrittsschranken zu umgehen, über die Verlagerung von Marketing,
Vertrieb und Kundendienst diese Aktivitäten marktspezifisch und kundennah zu organisieren
und durch unternehmerische Präsenz im Ausland Lobbypositionen aufzubauen, die vor allem
bei der öffentlichen Auftragsvergabe wachsende Bedeutung gewonnen haben (Baron 1997;
Proff/Proff 1996; Proff 1997; Ringlstetter/Skrobarczyk 1994).
Neue Herausforderungen der Sozialpolitik?
Was bedeuten diese Veränderungen für die wohlfahrtsstaatlichen Arrangements
der entwickelten Industriegesellschaften? Und was für den Handlungsspielraum der
nationalen Sozialpolitik? Die Einrichtungen des Wohlfahrtsstaates, so heißt es,
erschwerten es den Unternehmen, sich an die neuen Wettbewerbsverhältnisse anzupassen und
organisatorische Innovationen schnell und im nötigen Umfang zu übernehmen. Die
sozialpolitische Regulierung der Beschäftigung stärke das Widerstandspotential
derjenigen, die von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen werden, soziale Rechte wirkten
als disincentives, und die Formen der Finanzierung von Sozialpolitik im
Zusammenspiel mit der Tarifvertragspolitik der "Arbeitsmarktkartelle" schafften
Marktzugangsschranken eigener Art (Shlaes 1994). Außerdem stabilisiere die großzügige
wohlfahrtsstaatliche Alimentierung einer wachsenden Masse von Arbeits- und Erwerbslosen
das Arbeitsmarktkartell, so daß trotz neuer Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsverhältnisse
die Reallöhne der Arbeitsplatzbesitzer stiegen. Ferner spiegele die Sozialpolitik in
ihren Aggregaten und Strukturen nationalstaatliche Verhältnisse. Die Grundlagen der
Nationalstaatlichkeit seien aber inzwischen entfallen: Kapitalverkehrskontrollen,
Importbeschränkungen in Form von Zöllen und eine autonome Währungspolitik gehörten
endgültig der Vergangenheit an. Damit seien jedoch die Voraussetzungen dafür entfallen,
Sozialpolitik ohne weitere Rücksicht auf weltwirtschaftliche Bedingungen zu betreiben
(Berthold 1998).
Eine soziologische Perspektive auf die Entwicklung der Sozialpolitik
Was ist von diesen Argumenten zu halten? Erstens ist Vorsicht angebracht, weil
sich die Bedingungsverhältnisse der einzelnen Elemente dieser scheinbar eindeutigen
Konstellation stets ändern können. Die gegenwärtige Kosten-Nutzenrechnung, was
Sozialpolitik und weltwirtschaftliche Verhältnisse betrifft - die angeblich ohne Zweifel
zu Lasten der traditionellen Sozialpolitik geht -, kann sich sehr schnell umkehren. Wie
zuerst das Beispiel Japans und dann die Beispiele der südostasiatischen Länder gezeigt
haben, können sich Vorteile institutioneller Arrangements von Markt und Sozialpolitik in
kurzer Frist in Nachteile verkehren. Gerade weil die neuen globalen Marktverhältnisse
sehr schnelle, gleichgerichtete und deshalb sehr wirkungsvolle Reaktionen großer Gruppen
unabhängiger Akteure ermöglichen, können sich praktisch über Nacht nationale
Wettbewerbsvorteile in ihr Gegenteil verwandeln. Dann erst zeigt sich der besondere Wert
ausgebauter wohlfahrtsstaatlicher Sicherungseinrichtungen: Diese "Puffer" geben
den betroffenen Gesellschaften Zeit und Handlungsspielräume für den Umbau der
institutionellen Infrastruktur ihrer Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Schon Karl Polanyi
hat darauf aufmerksam gemacht, daß das Tempo von Veränderungsprozessen die kritische
Variable für erfolgreiche Anpassungsstrategien darstellt (1977: 64-5).
Zweitens, und für das Verständnis der gegenwärtigen Situation der
Wohlfahrtsstaaten und die Handlungsspielräume ihrer Sozialpolitik wichtiger: Das
Verhältnis von Sozialpolitik und wirtschaftlicher Entwicklung ist strukturell offen.
Die Konsequenzen sozialpolitischer Interventionen und der Institutionalisierung
wohlfahrtsstaatlicher Einrichtungen folgen keiner einsinnigen Logik. Sozialpolitik ist
eine eigenständige Größe. Weder ihre Antriebe noch ihr Umfang wird allein oder auch nur
hauptsächlich von betrieblichen Rentabilitätschancen und von Produktionsfortschritten
bestimmt. Sie richtet sich nach sozialen Bedürfnissen, die ihren Ursprung in bestimmten
Mängellagen haben. Für die Nachfrage nach sozialpolitischen Gütern sind die
Verteilungsergebnisse der Marktwirtschaft die Ursache, aber nicht der Maßstab des
sozialpolitisch Möglichen (Marshall 1992a, b). Abgesehen davon, daß sich, wie erwähnt,
Vorteil-Nachteil-Relationen verkehren können, gibt es regelmäßig Bedingungs- und
Anpassungsleistungen, die in beiden Richtungen verlaufen: Sozialpolitische Interventionen
und Einrichtungen setzen den Unternehmen neue Daten, was die Möglichkeiten betrieblicher
Leistungserbringung betrifft, und Märkte urteilen über Produktivität, Gewinne und
Abschöpfungschancen für Steuern und Sozialabgaben auf ihre Weise darüber, welche
Sozialpolitik und wieviel davon tragbar ist. In beiderlei Hinsicht wird aber insofern in
einem offenen Raum agiert, als sich erst an den Konsequenzen - Armut, soziale und
regionale Ungleichheitslagen sowie Massenarbeitslosigkeit, Kapitalflucht und
Schattenwirtschaft - zeigt, wie Verschiebungen im Verhältnis von Sozialpolitik und
Marktwirtschaft bzw. von Regulierungen und Deregulierungen sich auswirken. Aber auch dann
ist es selten möglich, Wirkungen auf Ursachen eindeutig zuzurechnen und die
entsprechenden politischen Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dies liegt in der Natur einer
Sache, die durch dynamische Wechselverhältnisse, nicht aber durch einsinnige
Abhängigkeiten geprägt ist. Außerdem haben auf beiden Seiten die institutionellen
Verhältnisse und die Organisationen kollektiven Handelns ein erhebliches Eigengewicht,
was die Möglichkeiten des Umgangs mit Herausforderungen betrifft.
Das Beispiel der USA liefert für die Wechselbeziehungen zwischen
Sozialpolitik und Marktentwicklung in mehrfacher Hinsicht aufschlußreiches
Anschauungsmaterial:
- Zunächst zeigt die Entwicklung der amerikanischen Außenwirtschaftspolitik
seit dem Ende des Bürgerkriegs, wie der Zollpolitik sozialpolitische
Funktionen zugeschrieben wurden, wie ferner über die Einführung bundesstaatlicher
Sicherungseinrichtungen ein bis dahin nicht vorhandener Handlungsspielraum für eine
liberale Außenwirtschaftspolitik geschaffen wurde, und wie schließlich bestimmte
Eigenheiten dieser Außenwirtschaftspolitik - hauptsächlich ihre hochgradig heterogene
Struktur, was die verschiedenen Sektoren der amerikanischen Wirtschaft betrifft, ihre
ausgeprägt voluntaristisch-unilaterale Ausrichtung und ihre vielfältigen
sozialpolitischen Kompensationsmechanismen - auf bestimmte Defizite in der
Bandbreite und in der Effizienz des amerikanischen Wohlfahrtsstaates selbst
zurückgeführt werden können.
- Dann zeigt die jüngste Entwicklung der amerikanischen Handelspolitik, in welcher
Weise Institutionen der Sozialpolitik als Voraussetzung dafür wirksam werden
können, Handelsschranken zu senken und eine Verstärkung der Importkonkurrenz
zuzulassen.
- Endlich zeigt eine bisher wenig beachtete Entwicklung auf dem Gebiet der
amerikanischen fiscal welfare, welche neuen Strukturformen von Sozialpolitik mit
den neuen Markt-, Betriebs- und internationalen Konkurrenzverhältnissen größere
Kompatibilitäts- und damit auch Durchsetzungschancen haben als die traditionellen
Interventions- und Transferprogramme von Sozialversicherung und Sozialhilfe.
Tabelle 1: Die Weltmarktintegration der USA, des Vereinigten Königreichs
und Deutschlands*
| Land |
1913 |
1950 |
1970 |
1987 |
1995 |
| USA |
3,9 |
2,9 |
4,4 |
7,4 |
11,8 |
| Vereinigtes Königreich |
27,7 |
13,1 |
16,6 |
21,1 |
23,8 |
| Deutschland |
19,9 |
9,8 |
17,4 |
23,3 |
22,8 |
* Durchschnitt aus Export und Import von Gütern, in Prozent
des Bruttosozialprodukts.
Quelle: Krugman (1995: 331) und eigene Berechnung nach International Monetary Fund,
International Financial Statistics Yearbook (1997).
Der Protektionismus der USA
Nach England, das es allerdings bald überflügeln sollte, waren die USA das
kapitalistische Land par excellence. Hier konnten sich Kapitalismus und Marktwirtschaft
ungehindert von Traditionen ständischer Sozialorganisation und absolutistischer
Staatsintervention die gesellschaftlichen Verhältnisse formen, die ihnen maximale
Entwicklungschancen boten. Aber in einer Hinsicht folgten die Vereinigten Staaten nicht
dem Vorbild Englands: Die USA blieben bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hochgradig
abgeschlossen und in ihrer Entwicklung ganz auf sich selbst bezogen. In Tabelle 1 zeichnen
wir den Grad der weltwirtschaftlichen Integration der USA in verschiedenen Perioden nach.
Die Integration der amerikanischen Wirtschaft in weltwirtschaftliche
Zusammenhänge ist wesentlich ein junges Phänomen. Die institutionellen Grundlagen, die
auch heute noch die Handelspolitik bestimmen, wurden im New Deal geschaffen. Der Reciprocal
Trade Agreement Act (RTAA) 1934 markierte einen scharfen Bruch mit dem bis
dahin wirksamen Regime eines Hochprotektionismus und wurde zum Ausgangspunkt der
amerikanischen Bemühungen um eine neue liberale Weltmarktordnung nach dem Zweiten
Weltkrieg, die 1947 zum General Agreement on Trade and Tariffs (GATT)
führte.
Allerdings zeigt bereits der Blick auf die zeitgenössische Literatur, daß die
sozialpolitische Legitimierung der Zollpolitik eine Sache ist, ihre wohlfahrtlichen
Auswirkungen aber eine andere. Die Hauptnutznießer waren bestimmte Produzentengruppen,
denen über die Zollpolitik Möglichkeiten in die Hand gegeben wurden, sich als Kartelle
zu organisieren, was dann allerdings in den betrieblichen Verhältnissen zum Nachteil der
Arbeiter ausschlug (Levy 1905; Hobson 1907). Im Vergleich zu Kontinentaleuropa waren die
Vereinigten Staaten jedoch ein Hochlohnland - und deshalb auch ein entsprechend gesuchtes
Einwanderungsland. Der wohl entscheidende Faktor dieser Begründung und Formung
protektionistischer Außenwirtschaftspolitik ist die frühe Demokratisierung der USA und
die Herausbildung eines Zweiparteiensystems, für das die sozialen Bedürfnisse von
Lohnarbeitern ein zentrales Datum ihrer Konkurrenz um Stimmen darstellte. Die
ausdrücklichen sozialpolitischen Funktionen der Zollpolitik sind deshalb mit ein Grund
dafür, warum die USA bis zum New Deal Franklin Delano Roosevelts keine
bundesstaatliche Sozialpolitik nach dem Muster Bismarcks oder Lloyd Georges einführten.
Die Sozialpolitik des New Deal, insbesondere die neuen allgemeinen Sozialhilfesysteme und
die ebenfalls allgemeine, aber unter der Regie der Einzelstaaten verbleibende
Arbeitslosenversicherung (Eichenhofer 1990), verschafften der amerikanischen Regierung
aber umgekehrt die Möglichkeit, vom Protektionismus zunehmend abzurücken und eine
liberale Außenwirtschaftspolitik durchzusetzen und zu betreiben (Lusztig 1996: 49-70).
Mit der frühen sozialpolitischen Wendung der (Außen-)Wirtschaftspolitik
wurde in den USA ein Prinzip dominant, das Warner Corden (1974) die konservative
Wohlfahrtsfunktion nennt. Damit bezeichnet er folgende Maxime des Regierungshandelns:
Jegliche irgendwie bedeutsame absolute Verminderung der Realeinkommen nennenswerter Teile
der Bevölkerung ist zu vermeiden. Nach Corden ist dies "konservativ", weil
damit nicht ausdrücklich aber doch faktisch weitgehend die bestehende
Einkommensverteilung als die bestmögliche, eben die einzig erhaltenswerte, dargestellt
wird. In einer solchen Wohlfahrtsfunktion werden Einkommenseinbußen sehr viel
höher gewichtet als Einkommenserhöhungen.
Mit der "konservativen Wohlfahrtsfunktion" sollen die sozialen
Funktionen der Zollpolitik, also hauptsächlich die Einkommens- und
Beschäftigungssicherung, erklärt werden. Für uns ist diese Vorstellung deshalb wichtig,
weil sie deutlich macht, welche (entlastende) Bedeutung die Einführung von Sozialpolitik
für die Außenwirtschaftspolitik haben kann. In dem Maße, wie sich soziale Ziele über
eigene Formen von Sozialpolitik verwirklichen lassen, können Regierungen darauf
verzichten, in ihrer Außenwirtschaftspolitik Zölle und andere Instrumente einzusetzen,
mit denen der Importdruck auf die einheimische Wirtschaft reguliert wurde. Gleichzeitig
schlagen Zollsenkungen innenpolitisch in niedrigeren Preisen für Verbraucher und für
Vorprodukte der Industrie durch. Anders ausgedrückt, über Sozialpolitik versetzt sich
ein Land überhaupt erst in die Lage, eine größere Weltmarktintegration zuzulassen und
die Vorteile internationaler Arbeitsteilung zu genießen. Die sozialpolitischen und die
außenwirtschaftspolitischen Initiativen Roosevelts stabilisierten sich gegenseitig:
Einmal wurden überhaupt die Grundlagen für eine Öffnung der amerikanischen Märkte im
Austausch gegen entsprechende Exportchancen der amerikanischen Wirtschaft geschaffen, und
dann schlugen sich die neuen Wachstumschancen der Wirtschaft auch als eine Erweiterung
sozialpolitischer Handlungsspielräume nieder.
Handelspolitische Kompensation für wohlfahrtsstaatliche Defizite
Die amerikanische Handelspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war keine reine
Freihandelspolitik (Goldstein 1988). Zum einen hatte diese Politik schon einen
Geburtsfehler: Die Landwirtschaft war bereits vom RTAA ausgeschlossen, und
dieser Ausschluß schlug sich in der Struktur des GATT nieder, als die USA für
ihre nach wie vor protektionistische Agrarpolitik von den Vertragsparteien des GATT
einen waiver, eine Ausnahmegenehmigung, verlangte und erhielt (Dam 1970:
260). Mit dieser Herausnahme der Landwirtschaft aus der neuen liberalen Welthandelsordnung
wurde das Schicksal der Agrarpolitik insgesamt - auch in der sich entwickelnden
Europäischen Gemeinschaft - besiegelt. Sie genießt bis heute einen Sonderstatus. Der
Grund für die USA und später für die meisten anderen Länder, am agrarpolitischen
Protektionismus festzuhalten, war der Umstand, daß die Erwerbstätigen dieses Sektors
zwar sozial und wirtschaftlich verwundbar sind, es für sie aber keine eigenständigen -
oder seinerzeit nur sehr unzureichende - Einrichtungen eines Einkommensschutzes gab. Hier
sind Zölle, Quotenregelungen, Garantiepreise und Exportsubventionen nach wie vor die
wichtigsten Mittel, mit denen Regierungen versuchen, Ziele zu erreichen, die in
Erwerbsverhältnissen anderer Sektoren durch Sozialversicherung und Sozialhilfe nicht nur
besser, sondern außenwirtschaftlich auch neutraler erfüllt werden.
Neben dieser Sonderrolle der Agrarpolitik zeichnet sich die Handelspolitik
der USA in der Nachkriegszeit trotz ihrer prinzipiell freihändlerischen Orientierung
dadurch aus, daß alle größeren Veränderungen in der Außenwirtschaftspolitik, von den
verschiedenen GATT-Runden bis zur NAFTA, von sozialpolitischen
Kompensationsleistungen begleitet wurden. Dieser Mechanismus nahm verschiedene Formen
an: Einmal wurden manchmal sehr umfangreiche Spezialprogramme für den Einkommensschutz
und die Umqualifizierung von Arbeitern eingeführt, die aufgrund der verstärkten
Importkonkurrenz ihren Arbeitsplatz verlieren würden (Jackson 1989: 174-182). Ferner fiel
die Senkung der Zollschranken in jenen Sektoren, die besonders beschäftigungsintensiv
waren, regelmäßig niedriger aus als in anderen, in denen weniger Arbeitsplätze
gefährdet waren (Bhagwati 1989: 77). Schließlich war die Vereinbarung sogenannter
"freiwilliger Exportbeschränkungen" ein wichtiges Mittel, durch befristetes
Aussetzen von Importkonkurrenz Zeit für betriebliche Anpassungsprozesse zu gewinnen, etwa
für Umstrukturierungen und die Requalifizierung der Beschäftigten (Tonelson 1994).
Dieser Zuschnitt der amerikanischen Handelspolitik spiegelt bestimmte
Strukturmerkmale bzw. Defizite des amerikanischen Wohlfahrtstaates wider. Zum einen ist
die Arbeitslosenversicherung kaum mit ihren kontinentaleuropäischen Pendants
vergleichbar: Ein Drittel der amerikanischen Arbeiter werden von ihr überhaupt nicht
erfaßt, die Lohnersatzraten sind niedrig, und die Leistungsdauer beschränkt sich auf
wenige Wochen - und eine "aktive Arbeitsmarktpolitik" gibt es nicht (Schmid u.a.
1992). Zum anderen sind die horizontal (nach Problemarten bzw. - gruppen) und vertikal
(Verteilung der Zuständigkeiten im föderalen System) fragmentierten Sozialhilfeprogramme
kaum auf die Risiken und Bedürfnisse großer Teile der Arbeiterschaft zugeschnitten. Sie
konzentrieren sich auf die Randlagen der Bevölkerung: Minoritäten und unvollständige
Familien - wobei beides regelmäßig überlappt (Marmor u.a. 1990). Jede handelspolitische
Initiative, die sich mit einer Gefährdung von Arbeitsplätzen und von relativen
Lohnpositionen in Verbindung bringen läßt, hat nur dann eine Chance, vom
Abgeordnetenhaus und Senat beschlossen zu werden, wenn sie von entsprechenden sozialen
Ausgleichsleistungen begleitet wird. Die Ambivalenz und die Widersprüche der
amerikanischen Handelspolitik sind u.a. bestimmt durch ein wohlfahrtsstaatliches System,
das in den Augen der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Sozialschutz bietet - und so werden
den Maßnahmen der Außenwirtschaftspolitik sozialpolitische Fesseln angelegt.
Der handelspolitische backslash 1997
Die für amerikanische Verhältnisse sehr weitgehende Öffnung der Märkte und
der damit verbundene Druck der Importkonkurrenz hätte ohne die sozialpolitischen
"Puffer" der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfen kaum so stattfinden
können, wie sie tatsächlich zu beobachten war. Die im letzten Abschnitt beschriebenen
Mechanismen sind nur Zusatzeinrichtungen, die für sich genommen keine liberale
Handelspolitik zugelassen hätten. Für diese Vermutung spricht eine jüngere Episode der
amerikanischen Handelspolitik, der Beobachter eine größere Bedeutung für die weitere
Entwicklung der Außenwirtschaft zumessen als dem Scheitern der Krankenversicherungsreform
in der ersten Amtszeit Clintons ("Clinton Rebuked", International Herald
Tribune, 12. November 1997, S. 8). Im November 1997 verweigerte der amerikanische Kongreß
Präsident Clinton die Ermächtigung für eine fast track-Gesetzgebung in der
Handelspolitik. Fast track-Gesetzgebung bedeutet, daß über Gesetzesvorschläge
insgesamt vom Kongreß entschieden werden muß. Repräsentantenhaus und Senat können
nicht nachträglich bestimmte package deals (Verhandlungspakete) aufschnüren bzw.
zusätzliche Forderungen als Preis für die Verabschiedung eines Gesetzes stellen. In der
amerikanischen Außenwirtschaftspolitik war seit dem RTAA die fast track-Ermächtigung
die Grundlage dafür, daß die USA überhaupt mit anderen Staaten handelspolitische
Vereinbarungen treffen konnten. Solange jeder "deal" zwischen Regierungen durch
innen- und interessenpolitisch motivierte Nachverhandlungen im Kongreß verwässert werden
kann, läßt sich kein Staat auf Gespräche über einen Handelsvertrag mit der
amerikanischen Regierung ein. Das Scheitern der Ermächtigung für die fast track-Gesetzgebung
führte unmittelbar zum Abbruch der Verhandlungen mit den mittel- und südamerikanischen
Staaten über eine Erweiterung der NAFTA und eine stärkere Integration Lateinamerikas in
den nordamerikanischen Handelsraum.
Die Gegner der fast track-Ermächtigung stellten entscheidend darauf ab, welche
sozialen Konsequenzen eine weitere Senkung der außenwirtschaftlichen Schranken
gegenüber Ländern mit niedrigeren Lohn- und Sozialleistungsstandards haben würde:
weitere Absenkungen des Lohnniveaus, höhere wirtschaftliche Unsicherheit und steigende
Arbeitslosigkeit. Das konnte nicht zuletzt deshalb durchschlagen, weil nach dem
Radikalumbau 1996 die amerikanischen Sozialhilfen (Alleinerziehendenhilfe,
Nahrungsmittelhilfe usf.) in keiner Weise mehr als Schutzmechanismen wahrgenommen werden,
die die sozialen Auswirkungen einer hochgradig wettbewerbsorientierten kapitalistischen
Arbeitskraftbewirtschaftung abpuffern und bearbeitbar machen. Die Sozialhilfereform, die
1996 als Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act
verabschiedet wurde, erfüllte tatsächlich das Versprechen: Ending Welfare as We Know
It: Die Überführung des unter Roosevelt eingeführten Aid for Families With
Dependent Children (AFDC) in Temporary Assistance to Needy Families (TANF)
lief auf ein Streichen der Politik des New Deal und der Great Society hinaus: mit ihrer
grundsätzlichen Beendigung von Leistungen unabhängig von individueller Bedürfnislage
nach spätestens 5 Jahren, der Verschärfung von Arbeitserzwingung für
Leistungsempfänger in den Sozialhilfen, der Befristung der Nahrungsmittelhilfe und den
neuen Ermächtigungen der Einzelstaaten zu weitergehenden Reformen (Gebhardt 1997;
Kamerman/Kahn 1997). Auf dem Hintergrund eines ohnedies recht schwach ausgebauten
Sozialschutzes bedeuteten die Reformen einen einschneidenden Verlust sozialer Rechte,
schränken die Chancen, einen Arbeitsplatzverlust auszugleichen, weiter ein und
vergrößern damit die Risiken nicht nur von Einkommens-, sondern auch von
Statusverlusten. Präsident Clinton reagierte ausdrücklich auf diese neue
sozialpolitische Lage, als er versprach, in seine Handelsinitiative soziale
Spezialprogramme - Bundesmittel für regionale bzw. sektorspezifische passive und aktive
Arbeitsmarktpolitiken einzuplanen, die den möglichen negativen Konsequenzen
verstärkter Weltmarktintegration begegnen sollten. Solche Absichtserklärungen reichten
weder den demokratischen noch den republikanischen Abgeordneten aus.
Diese Entwicklung illustriert: Der Preis für den Abbau allgemeiner
Sozialschutzinstrumente kann wachsender handelspolitischer Sozialprotektionismus sein.
Wenn sich die Importkonkurrenz verschärft und gleichzeitig soziale
Sicherungseinrichtungen rückgebaut werden, übersetzen sich die wirtschaftlichen
Gefährdungspotentiale, was Arbeitsplätze und Einkommen betrifft, sehr leicht und
unmittelbar in Forderungen nach außenwirtschaftlicher Schließung (Dale 1997; Friedman
1997; Glassman 1977; Pfaff 1997; Scott 1997).
Die neue Sozialpolitik: negative Einkommenssteuer (EITC)
Die zwei hauptsächlichen Formen wohlfahrtsstaatlicher Einkommenstransfers sind
Sozialversicherungen und Sozialhilfe. Die Sozialversicherungen sind regelmäßig
beitragsfinanziert, schließen unmittelbar an den Arbeitsvertrag an, und sie orientieren
sich an der Erhaltung des Lebensstandards im Fall vorübergehenden oder endgültigen
Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Die Sozialhilfen schließen an Bedürftigkeit an und
sichern ein sozial definiertes Existenzminimum. Beide Sicherungsformen haben viel von
ihrer ursprünglichen Legitimität und Rationalität verloren: Unter dem kombinierten
Einfluß demographischer Verschiebungen im Altersaufbau der Bevölkerungen der
entwickelten Wohlfahrtsstaaten und des Wandels der Arbeitsmärkte - Arbeitslosigkeit,
flexible und unsichere Beschäftigungsformen - wurden Sozialversicherungen zu
gleichermaßen teuren und schwerfälligen Einrichtungen. Teuer, weil sie als
Lohnnebenkosten zu Buche schlagen und schwerfällig, weil sie als Besitzstände großer
Bevölkerungsgruppen durchschlagende innere Reformen nicht zulassen und weil sie
gegenüber einem Umbau des Wohlfahrtsstaates insgesamt von staatlicher zu marktlicher
Produktion sozialpolitischer Güter weitgehend resistent sind. Sozialhilfeprogramme können
insofern kontraproduktiv sein (zu den Grenzen dieser Argumentation s. Leibfried/Leisering
u.a. 1995; Leisering/Walker 1998), als sie einmal als Armutsfallen wirken und ihre
Klienten in ihrem Status fixieren, anstatt sie in Arbeitsmärkte zu integrieren und weil
sie durch ihre Leistungen als disincentives wirken und damit die
Funktionsfähigkeit von Arbeitsmärkten untergraben. Die im vorhergehenden Abschnitt
skizzierte grundlegende Revision einiger amerikanischer Sozialhilfen wurde mit eben
solchen Argumenten begründet.
Wie Abbildung 1 zeigt, ist inzwischen das AFDC als eines der vordem
wichtigsten Sozialhilfeprogramme durch |